Marvol Argentinien
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Pfandrecht: Als Ersatz für den Eigentumsvorbehalt besteht die Möglichkeit der Unterzeichnung eines Pfandvertrages (Prenda con Registro), der zwecks Gültigkeit gegenüber Dritten in einem öffentlichen Register eingetragen wird. Rechtlich ist dies eine Vorzugsgläubigerstellung, wobei bei einer eventuellen Versteigerung des Objektes hinsichtlich der Schuldnerbefriedigung absolutes Vorrecht eingeräumt wird. Die Eintragung des Pfandrechts im nationalen Pfandregister. Die Kosten für die Eintragung des Pfandvertrages im Register belaufen sich auf ca. 1,7% des Wertes und werden üblicherweise vom Kunden getragen - Die Eintragung in das Register erfolgt mittels Formular und muss von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sein. Ein ausländischer Partner kann sich von seinem argentinischen Vertreter durch schriftliche Ermächtigung vertreten lassen. Die Durchsicht eines solchen Vertrages durch einen Anwalt wird in allen Fällen empfohlen. |