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Patent-, Marken- und Musterrecht:
Argentinien ist seit 1967 Mitglied der Pariser Verbands-Übereinkunft, hat im Jahre 1995 das GATT-TRIP´s Abkommen ratifiziert und verfügt seit dem 29. September 1995 über ein neues Patentgesetz, in dem erstmals auch der Gebrauchsmusterschutz enthalten ist.
Als wichtigste Bestimmungen wurden eingeführt:
- Die Schutzdauer der Patente beträgt 20 Jahre ab Anmeldedatum und kann auch auf die unter dem früheren Patengesetz erteilten Patente (die am 01.01.2000 noch gültig waren) erstreckt werden.
- Es sind keine Revalidierungspatente mehr vorgesehen.
- Ausländische Patente geniessen die in den internationalen Vereinbarungen vorgesehene einjährige Schutzfrist (Priorität).
- Pharmazeutische Produkte sind als schutzfähig angesehen und Pharmapatente werden seit dem 27. Oktober 2000 erteilt
- Bezüglich der Marken gelten die Verfügungen des Gesetzes Nr. 22.362 vom 02.01.1981 und zwar. Benutzungszwang, internationale Warenzeichenklassifizierung, Dienstleistungsmarken, Eintragbarkeit von Werbesprüchen und Verschärfung der Strafen bei Warenzeichenmissbrauch. Behörde: Instituto Nacional de la Propiedad Industrial: http://www.inpi.gov.ar
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