|
MERCOSUR:
• Seit dem 01.01.1995 besteht eine Zolluniion zwischen Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Dies bedeutet grundsätzlich eine weitgehende Zollfreiheit unter den Mitgliedsländern (diese Zollfreiheit gilt allerdings nicht für Waren mit Ursprung außerhalb der MERCOSUR, die nach der Verzollung in einem MERCOSUR-Land dort neuerlich verzollt werden müssen !) und die Implementierung eines gemeinsamen Außenzolls.
• Derzeit bestehen Zolltarifunterschiede in den Bereichen Kapitalgüter, Informationstechnologie/Telekommunikation, Automobil- und Zuckerindustrie. Jedes Mitgliedsland führt noch eine begrenzte Liste von Gütern, welche uneinheitlich behandelt werden.
• In einer schrittweisen Harmonisierung soll bis zum Jahr 2009 völlige Zollfreiheit im Binnenhandel und ein zu 100% gemeinsamer Außentarif erreicht werden. Die Aufnahme Venezuela in den MERCOSUR wurde zwar 2006 unterzeichnet, die Integration in die Zollunion muss aber erst (bis spätestens 2010) vollzogen werden. Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien und Perú sind assoziierte Mitglieder - Kuba und Mexico führen Beitrittsverhandlungen.
• Ausführliche Informationen zum MERCOSUR finden sie in spanischer und portugiesischer Sprache unter: http://www.mercosur.org.uy
|