Marvol Argentinien
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Kapital- und Gewinntransfer: Derzeit bestehen nur begrenzte Kontrollen für den Kapitaltransfer. Ausländische Investoren können grundsätzlich den investierten Betrag ihres Kapitals rücküberweisen. Gewinne und Dividenden können nach Abführen des Gewinnsteuereinbehalts transferiert werden. Allerdings muss bei der Einfuhr von Finanzmitteln, die aufgrund von Transaktionen über finanzielle Verschuldungen von in Argentinien ansässigen natürlichen und juristischen Personen stattfinden - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - ein nicht übertragbares und unverzinsliches Depot über 30% des Gesamtbetrages für einen Zeitraum von 365 Tagen hinterlegt werden. Zwischen Argentinien und Deutschland wurde ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Das Abkommen sieht Garantien für Investoren vor, insbesondere Schutz vor ungerechtfertigten und entschädigungslosen Enteignungen, Freiheit der Gewinn- und Kapitalrückführung sowie eine Regelung zur Beilegung von Streitfällen im Zusammenhang mit Investitionen. |