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Investitionen - Joint Ventures:
Auslandsinvestitionen in Argentinien sind seit 1989 gleichgestellt. Es sind auch keine behördlichen Genehmigungen mehr erforderlich. Davon ausgenommen sind nur bestimmte Bereiche wie Rundfunk und Verteidigung. Gewinne aus Auslandsinvestitionen können grundsätzlich frei transferiert werden. Das Investitionsschutzabkommen gewährt deutschen Investitionen in Argentinien einen zusätzlichen Schutz.
Das internationale Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG hat eine englischsprachige Broschüre "Investment in Argentina" herausgegeben, die Sie hier herunterladen können.
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