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Handelsvertreterrecht: In Argentinien existiert kein eigenes Gesetz für den Handelsvertreter. Es besteht daher Formfreiheit der Vertrages. Der Vertrag sollte dennoch schriftlich agefasst werden und erschöpfend alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner behandeln und Vorkehrungen für den Fall von Streitigkeiten treffen. Da Schwierigkeiten häufig bei Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehen, sollte die Kündigungsfrist und die Vereinbarung eines Augleichanspruches bei Auflösung des Vertrages genau geregelt werden, um ein Verfahren wegen Schadenersatzes zu vermeiden. Daneben wären noch folgende Punkte festzulegen:
Auch die Vereinbarung einer branchenüblichen Probezeit, in der Regel ein oder zwei Jahre, ist ratsam. |