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Beglaubigung von Dokumenten - Apostille:
In manchen Fällen müssen deutsche Dokumente (z.B. Verträge, Urkunden, Zeugnisse ....) den argentinischen Behörden vorgelegt werden, die traditioneller Weise in einem umständlichen Verfahren von deutschen und argentinischen Ämtern beglaubigt werden mussten. Jedoch wurde aufgrund des internatiionalen Übereinkommens von Den Haag zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisierung vom 05. Oktober 1961 ein verkürztes eingerichtet.
Mittels einer Apostille bestätigen die betroffenen Stellen der jeweiligen Länder die Echtheit von Dokumenten und diese werden ohne weiter Zwischenschritte von den Behörden der anderen Länder anerkannt. Die Apostille (es handelt sich um eine Überbeglaubigung eines Dokuments) kann man in Deutschland über die jeweiligen Ämter der Landesregierung bekommen. Der Einfachheit halber kann der Notar, welcher das in Frage stehende Dokument beglaubigt, auch mit der Einholung der Apostille beauftragt werden.
Deutsch wird in Argentinien nicht verstanden und es ist daher nötig, gliech in Deutschland bzw. dann in Argentinien eine Übersetzung durch einen gerichtlichen beeideten Übersetzer anfertigen und die Legalisierung vornehmen zu lassen.
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